RL Aquakultur und Fischerei/2016 - 2.2 Aquakultur
Überblick
Wer wird gefördert
vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen (Neueinsteiger im Aquakultursektor), Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Fachverbände der Fischwirtschaft
Was wird gefördert
a) produktive Investitionen in der Aquakultur,
b) Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse und der gezüchteten Arten,
c) Modernisierung von Aquakulturanlagen einschließlich der Verbesserung der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen für die in der Aquakultur beschäftigten Personen,
d) Verbesserung und Modernisierung in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz einschließlich des Erwerbs von Ausrüstungen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen wild lebende Tiere,
e) Investitionen zur Verringerung der negativen Auswirkungen oder zur Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhöhung der Ressourceneffizienz,
f) Investitionen zur Steigerung der Qualität der Aquakulturerzeugnisse oder zur Steigerung des Mehrwerts von Aquakulturerzeugnissen,
g) die Sanierung bestehender Fischteiche durch Entschlammung oder Investitionen zur Verhinderung der Verlandung,
h) die Diversifizierung der Einkünfte von Aquakulturunternehmen durch den Aufbau ergänzender Tätigkeiten,
i) Investitionen, die die Auswirkungen der Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität deutlich reduzieren, insbesondere durch Verringerung der verwendeten Mengen an Wasser oder Chemikalien und Arzneimitteln beziehungsweise durch Verbesserung der Qualität des Ablaufwassers, auch über den Einsatz multitrophischer Aquakultursysteme,
j) die Förderung geschlossener Aquakultursysteme, in denen Aquakulturerzeugnisse zur Minimierung des Wasserverbrauchs in geschlossenen Kreislaufsystemen gezüchtet werden; auch in Kombination mit Hydroponik zur Nutzpflanzenerzeugung,
k) Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der Umstellung von Aquakulturbetrieben auf erneuerbare Energiequellen.
Voraussetzungen
- Bei den Maßnahmen kann die Unterstützung für die Produktionssteigerung oder die Modernisierung bestehender oder den Bau neuer Aquakulturanlagen gewährt werden, sofern die Entwicklung auf den Nationalen Strategieplan Aquakultur für Deutschland (NASTAQ) vom 30. Juni 2014 (PDF, 2 MB) abgestimmt ist.
- Die Maßnahmen müssen über die erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen verfügen.
- lntensivanlagen müssen von einer ausreichend fischwirtschaftlich qualifizierten Person betreut werden (Mindestqualifikation Fischwirt).
- Es wird nur die Produktion von Arten mit Vermarktungspotential unterstützt.
Maßnahmen der intensiven Fischzucht müssen zusätzlich vorlegen:
a) eine Kosten-Nutzen-Analyse, einschließlich einer Wirtschafts- und einer Finanzanalyse, sowie einer Risikobewertung und
b) eine Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes sowie der Katastrophenresistenz.
Maßnahmen nach Nummer 2.2h):
Eine Unterstützung für Aquakulturunternehmen wird nur gewährt, wenn die ergänzen-den Tätigkeiten eine Verbindung zum Kerngeschäft des Aquakulturunternehmens aufweisen, was Angeltourismus oder Umweltleistungen im Zusammenhang mit Aquakultur einschließt.
Konditionen
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- AuF2016_Antrag
61067 - AuF2016_Antrag_Anlage 1
61068 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers bzw. des Vertreters
- KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - bei fehlender bzw. reduzierter Vorsteuerabzugsberechtigung der entsprechende Nachweis hierüber
- bei Maßnahmen nach Nr. 2.2 h) der RL eine De-minimis-Erklärung
De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Finanzierungsnachweise, z.B. Kreditbereitschaftserklärung/-vertrag, Antrags-/ Bescheidkopien weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen, Kontoauszug bei > 10 T€ Eigen-/ Barmitteleinsatz
- bei Investitionen < 100 T€: letzter vorliegender steuerlicher Jahresabschluss / Einnahmen-/Überschuss-Rechnung
- bei Investitionen > 100 T€: die 2 letzten vorliegenden Jahresabschlüsse
- bei Neugründung im Aquakultursektor:
- Nachweis angemessener Berufsqualifikation, den Geschäftsplan, einen unabhängigen positiven Vermarktungsbericht
- bei Investitionen > 50 T€: Durchführbarkeitsstudie einschließlich Umweltprüfung der Maßnahmen
Fachliche Unterlagen
- Projektbeschreibung/-begründung (IST-Situation, geplante Maßnahmen, Ziele, Darstellung/Begründung des öffentlichen Finanzbedarfs), ggf. Übersichtsplan, Lageplan, Flächen- und Kapazitätsberechnungen
- detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen
- drei vergleichbare Kostenangebote für die geplanten Maßnahmen
- bei Investitionskosten > 50 T€: Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit plausibler Begründung zur nachhaltigen Erreichbarkeit der unterstellten Absatzmengen
- AuF2016_Rentavorschau _Wirtschaftlichkeit
61069 - AuF2016_Betriebsspiegel_A
61060 - bei in das AuNaP (nach RL TWN/2015) einbezogenen Teichflächen die Bestätigung der Naturschutzbehörde zum Nachweis gemäß Nr. 4.6 der RL AuF/2016
- bei intensiver Fischzucht eine Kosten-Nutzen-Analyse einschließlich Wirtschafts- und Finanzanalyse, Risikobewertung sowie Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Anpassungserfordernisse an Klimawandel, Klimaschutz und Katastrophenresistenz
Bei Baumaßnahmen
- Baupläne bzw. Bauantragsunterlagen, bau-, wasser-, immissions-, umweltschutzrechtliche und sonstige erforderliche Genehmigungen sowie Grundbuchauszug bzw. Miet-/ Pachtvertrag
- detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen (s.o.) nach DIN 276
Gesellschaftsrechtliche Unterlagen
- Gesellschaftsvertrag/Satzung sowie entsprechender aktueller Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregisterauszug bzw. Gewerbe-/Betriebsgenehmigung mit Nachweis der Unternehmenstätigkeit in Sachsen
- sofern die Benennung von Zeichnungsbefugten erfolgen soll: Anzeige und Unterschriftenprobe
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf
Der Vordruck wird Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Verwendungsnachweis
Der Vordruck wird Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.