RL Aquakultur und Fischerei/2016 - 2.3 Beratungsdienste
Überblick
Wer wird gefördert
vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen (Neueinsteiger im Aquakultursektor), Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Fachverbände der Fischwirtschaft
Was wird gefördert
Zur Steigerung der Gesamtleistung und Wettbewerbsfähigkeit von Aquakulturunternehmen und zur Verringerung der Umweltbelastung ihrer Tätigkeit können folgende Maßnahmen gefördert werden:
a) die Einrichtung von Beratungsdiensten für Aquakulturunternehmen,
b) der Erwerb von Betriebsberatungsdiensten technischer, wissenschaftlicher, rechtlicher, ökologischer oder wirtschaftlicher Art.
Voraussetzungen
- Die Beratungsdienste müssen von hinreichend qualifizierten wissenschaftlichen oder technischen Stellen sowie Einrichtungen für Rechts- oder Wirtschaftsgutachten erbracht werden.
- Für die Einrichtung von Beratungsdiensten müssen die entsprechenden Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere Einrichtungen vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgewählt worden sein.
Konditionen
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- AuF2016_Antrag
61067 - AuF2016_Antrag_Anlage 1
61068 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers bzw. des Vertreters
- KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - bei fehlender bzw. reduzierter Vorsteuerabzugsberechtigung der entsprechende Nachweis hierüber
- Finanzierungsnachweise, z.B. Kreditbereitschaftserklärung/-vertrag, Antrags-/ Bescheidkopien weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen, Kontoauszug bei > 10 T€ Eigen-/ Barmitteleinsatz
- bei Investitionen < 100 T€: letzter vorliegender steuerlicher Jahresabschluss / Einnahmen-/Überschuss-Rechnung
- bei Investitionen > 100 T€: die 2 letzten vorliegenden Jahresabschlüsse
- bei Neugründung im Aquakultursektor:
- Nachweis angemessener Berufsqualifikation, den Geschäftsplan, einen unabhängigen positiven Vermarktungsbericht
- bei Investitionen > 50 T€: Durchführbarkeitsstudie einschließlich Umweltprüfung der Maßnahmen
Fachliche Unterlagen
- Projektbeschreibung/-begründung (IST-Situation, geplante Maßnahmen, Ziele, Darstellung/Begründung des öffentlichen Finanzbedarfs), ggf. Übersichtsplan, Lageplan, Flächen- und Kapazitätsberechnungen
- detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen
- drei vergleichbare Kostenangebote für die geplanten Maßnahmen
- bei Investitionskosten > 50 T€: Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit plausibler Begründung zur nachhaltigen Erreichbarkeit der unterstellten Absatzmengen
- AuF2016_Rentavorschau _Wirtschaftlichkeit
61069 - AuF2016_Betriebsspiegel_A
61060 - bei in das AuNaP (nach RL TWN/2015) einbezogenen Teichflächen die Bestätigung der Naturschutzbehörde zum Nachweis gemäß Nr. 4.6 der RL AuF/2016
Gesellschaftsrechtliche Unterlagen
- Gesellschaftsvertrag/Satzung sowie entsprechender aktueller Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregisterauszug bzw. Gewerbe-/Betriebsgenehmigung mit Nachweis der Unternehmenstätigkeit in Sachsen
- sofern die Benennung von Zeichnungsbefugten erfolgen soll: Anzeige und Unterschriftenprobe
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf
Der Vordruck wird Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Verwendungsnachweis
Der Vordruck wird Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.