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Überblick

Wer wird gefördert

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse sowie nicht-kommunale Träger von kommunalen Infrastruktureinrichtungen.

Was wird gefördert

Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:

1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

a) Krankenhäuser,

b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,

c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr),

d) Brachflächenrevitalisierung,

e) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,

f) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,

g) Luftreinhaltung,

2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

h) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,

i) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,

j) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung und

k) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

Einrichtungen gemäß Buchstabe a) bis g) außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, können nicht gefördert werden.

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn

  • die Maßnahme Teil eines bestätigten Investitionsplanes ist,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Antragstellung mindestens 10 000 EUR betragen,
  • der Antragsteller Eigentümer des zur Förderung beantragten Objektes ist oder durch Rechtsvorschriften oder Vertrag zur Vornahme der Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme berechtigt ist,
  • eine vollständige Abnahme der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2018 gesichert erscheint,
  • für Investitionen in bauliche Anlagen, soweit diese außerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen (Ausnahmen: städtebaulich erwünschte Maßnahmen innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete; Maßnahmen für die eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird),
  • die Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen auch längerfristig nutzbar sind,
  • bei Neubauvorhaben eine Bestätigung des Antragsstellers, dass die Folgekosten beachtet wurden, vorliegt.

Eine Kumulierung der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist möglich, soweit diese nicht über Bundes- oder EU-Mittel finanziert sind und die Kumulierung ausschließlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens dient.

Die Weiterleitung der gewährten Zuwendungen an Dritte ist ausgeschlossen.
Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn gilt ab dem 1. Juli 2015 als erteilt.

Die Antragstellung ist ab Vorlage des bestätigten Investitionsplanes, voraussichtlich ab 01.09.2016 möglich.

Konditionen

Ablauf/Verfahren

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Frist/Dauer

Der Antrag ist bis spätestens 15. November 2016 vollständig bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Rechtsgrundlagen/Infoblätter

Hinweis:

Weitere Informationen zur VwV Investkraft finden Sie auch auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter:

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/5800.htm

Formulare/Downloads

Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

Für Vorhaben mit der Beteiligung der staatlichen baufachlichen Verwaltung finden Sie nähere Informationen unter www.sib.sachsen.de/de/startseite .

Antrag

Bitte vergessen Sie nicht den

Ausdruck der beantragten und bestätigten Maßnahme aus dem elektronischen Verwaltungssystem zur VwV Investkraft und die gemeindewirtschaftliche Stellungnahme gem. Großbuchst. F Nr. 6 der VwV Investkraft (VD63126) Ihren Antragsunterlagen beizufügen.

Auszahlung

Auszahlungsantrag
61580

Auszahlungsantrag_Baumaßnahmen (Muster 3a zu § 44 SäHO)
61324

Verwendungsnachweis

InvK_VN_Bund
63141

Planungs- und Kostendaten (Muster 5 zu § 44 SäHO)
61359

Belegliste_DIN276
61329 (bei SIB-Vorhaben oder ANBest-P-Vorhaben oder separate Auflage im Zuwendungsbescheid)

Vertragsübersicht
61160 (bei ANBest-P-Vorhaben)

InvK_VN_Anlage Kumulierungsfälle
63145

Kontakt

Jürgen Glunz

0351 4910-4261
0351 4910-4205

E-Mail