RL Klima/2014 Programmteil B) I. Öffentliche Gebäude
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Hinweis:
Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.
Überblick
Aufgrund bestehender Förderprogramme der KfW für die Sanierung öffentlicher Gebäude ergibt sich in Abhängigkeit beihilferechtlicher Vorschriften, der Person des Zuwendungsempfängers sowie des KfW-Effizienzhausstandards folgende maximale Förderhöhe:
- Für Gebietskörperschaften/ kommunale Unternehmen
- KfW-Effizienzhaus 70: 50 %
- KfW-Effizienzhaus 100: 45%
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 45%
- Für gemeinnützige Organisationen/Religionsgemeinschaften
- KfW-Effizienzhaus 70: 45%
- KfW-Effizienzhaus 100: 40%
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 40%
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 2.500 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen erst mit Zuwendungsbescheid der SAB begonnen werden.
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Sachausgaben, sofern sie unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind, hierunter zählen z.B.:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Fenster/Außentüren
- Lufttechnische Anlagen
- Sonnenschutzmaßnahmen
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Wärmeversorungsanlagen inkl. Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
- Gebäudeautomation
Förderfähig sind darüber hinaus auch Planungsleistungen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent der förderfähigen Sachausgaben sowie Ausgaben für Sachverständigenleistungen für die im Rahmen des Förderverfahrens notwendige Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Vorhabens.
Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig (Teil D Ziffer III.3 RL Klima/2014).
Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollzogen werden.
Wer wird gefördert
Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften, ge-meinnützige Organisationen sowie Religionsgemeinschaften
Was wird gefördert
Gefördert werden energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Nichtwohngebäuden. Förderfähig sind komplexe Sanierungsmaßnahmen und die Sanierung von Baudenkmalen.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_Antrag_Anlage 1
61452 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Nur bei kommunalen Unternehmen:
- Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Unterlagen, welche die öffentliche Beteiligung belegen (bspw. Gesellschaftsvertrag, Registerauszug)
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der Verfügungsberechtigten
- Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
- De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - Sofern Beihilfe als Umweltschutzbeihilfe gem. Art. 36 ff. AGVO beantragt wird: Kostenberechnung für Referenzanlage.
Fachliche Unterlagen
- Klima_2014_Antrag_Anlage 1_SV-Bestätigung
61453 - Kostenberechnung nach DIN 276 mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen mit Vordruck SAENA SAE_203
- Berechnung der jährlichen Kohlendioxid-Emission mit dem Vordruck der SAENA SAE_202
Weitere mit der Antragstellung einzureichende fachliche Unterlagen können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.
Abruf/Verwendungsnachweis
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
- Klima_2014_Auszahlungsantrag _Zwischennachweis
61364 - Belegliste
61389 - Klima_2014_ Verwendungsnachweis
61181
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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