RL Klima/2014 Programmteil B) IV. Anlagen und infrastrukturelle Einrichtungen 6. Energieeffiziente Innenbeleuchtung
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Hinweis
Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.“
Überblick
Die Zuwendung berechnet sich auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegenüber dem Ausgangszustand. Die Zuwendungshöhe wird aus einem Betrag von 500 EUR pro Tonne CO2-Minderung pro Jahr multipliziert mit dem für diesen Vorhabensteil geltenden Faktor 8 wie folgt berechnet:
Jährliche CO2-Minderung in t * 500 EUR/t * 8
Die maximale Förderhöhe beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei kommunalen Unternehmen kann sich aus beihilferechtlichen Vorschriften ein geringerer Fördersatz ergeben.
Eine Förderung nach der RL Klima/2014 darf nicht kumulativ zu einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie des BMUB erfolgen. Eine Förderung des Vorhabens nach der Kommunalrichtlinie schließt die Gewährung einer Zuwendung nach der RL Klima/2014 mithin aus.
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 2.500 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Sachausgaben, sofern sie unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind. Hierzu zählen z.B.:
- hocheffiziente Leuchten inkl. Leuchtmitteln unter besonderer Berücksichtigung der effizienten und bedarfsgerechten Lichtlenkung,
- Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung.
Förderfähig sind darüber hinaus auch Planungsleistungen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent der förderfähigen Sachausgaben.
Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig (Teil D Ziffer III.3 RL Klima/2014).
Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollzogen werden.
Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag.
Wer wird gefördert
Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen sowie Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Sanierung der Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_Antrag_Anlage 4-6
61483 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Nur bei kommunalen Unternehmen:
- Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Unterlagen, welche die öffentliche Beteiligung belegen (bspw. Gesellschaftsvertrag, Registerauszug)
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der Verfügungsberechtigten
- Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
- De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 oder - sofern Beihilfe als Umweltschutzbeihilfe gem. Art. 36 ff. AGVO beantragt wird:
- Kostenberechnung für Referenzanlage.
Fachliche Unterlagen
- Kostenberechnung nach DIN 276 mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen mit Vordruck SAENA SAE_203
- Kostenangebote der Hauptkomponenten (sofern vorhanden)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Kapitalwertmethode gemäß VDI-Richtlinie 6025 gemäß Vordruck der SAENA_204
- Erhebungsbogen Innenbeleuchtung mit dem Vordruck der SAENA SAE_208 zu Bestand und geplanter Maßnahme inklusive einer Einordnung der beleuchteten Flächen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 – Beleuchtung, Erklärung Planer
- Lichttechnische Berechnungen (nach DIN EN 12464-1:2011-08) durch einen qualifizierten Planer
- Herstellernachweise (Datenblatt) zu den Produktmerkmalen Leuchtenlichtausbeute, Farbwiedergabeindex, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt; bei LED: Datenblatt nach IEC 62717 für jeden Leuchtentyp
Weitere mit der Antragstellung einzureichende fachliche Unterlagen können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.
Abruf/Verwendungsnachweis
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
- Klima_2014_Auszahlungsantrag _Zwischennachweis
61364 (nur, sofern Teilabrufe erfolgen) - Belegliste
61389 - Klima_2014_ Verwendungsnachweis
61181
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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