Klima/2014 Programmteil B) IV. Anlagen und infrastrukturelle Einrichtungen 5. Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
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0351 4910 - 1788
Hinweis:
Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.“
Überblick
Die Zuwendung berechnet sich auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegenüber dem Ausgangszustand. Die Zuwendungshöhe wird aus einem Betrag von 500 EUR pro Tonne CO2-Minderung pro Jahr multipliziert mit dem für den Vorhabensteil Energieeffiziente Straßenbe-leuchtung geltenden Faktor 10 wie folgt berechnet:
jährliche CO2-Minderung in t * 500 EUR/t * 10
Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei kommunalen Unternehmen kann sich aus beihilferechtlichen Vorschriften ein geringerer Fördersatz ergeben.
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 2.500 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig (Teil D Ziffer III.3 RL Klima/2014.
Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollzogen werden.
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Sachausgaben, sofern sie unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind. Hierzu zählen z. B.:
- hocheffiziente Leuchten inkl. Leuchtmittel unter besonderer Berücksichtigung der effizienten und bedarfsgerechten Lichtlenkung (einschließlich Ausleger)
- Vorschaltgeräte/Betriebsgeräte
- Elektroblock inkl. Leuchtmittel und Spiegeloptik
- Anlagen zur bedarfsgerechten Beleuchtungssteuerung
- Im begründeten Einzelfall auch Tragsysteme, Kabelübergangskästen sowie die Verkabelung ab Kabelübergangskästen, sofern kein effizientes Lichtsystem nachweislich mit dem bestehenden Tragsystem umsetzbar ist.
Förderfähig sind darüber hinaus auch Planungsleistungen bis zu einem Anteil von höchstens 20 % der förderfähigen Sachausgaben.
Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag.
Wer wird gefördert
kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen sowie Verbandskörperschaften
Was wird gefördert
Gefördert wird die Sanierung der Straßenbeleuchtung an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen zur Steigerung der Energieeffizienz dieser Einrichtungen.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_Antrag_ Anlage 4-5
61373 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Nur bei kommunalen Unternehmen:
- Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Unterlagen, welche die öffentliche Beteiligung belegen (bspw. Gesellschaftsvertrag, Registerauszug
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der Verfügungsberechtigten
- Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
- De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 oder - Sofern Beihilfe als Umweltschutzbeihilfe gem. Art. 36 ff. AGVO beantragt wird:
- Kostenberechnung für Referenzanlage.
Fachliche Unterlagen
- Kostenberechnung nach DIN 276 mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen mit Vordruck SAENA SAE_203
- Kostenangebote der Hauptkomponenten (sofern vorhanden)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Kapitalwertmethode gemäß VDI-Richtlinie 6025 gemäß Vordruck der SAENA_204
- Erhebungsbogen Straßenbeleuchtung mit dem Vordruck der SAENA SAE_205 (Erfassungsbögen für alle Lichtsysteme, Ergebnisübersicht, Erklärung Planer)
- Lichttechnische Berechnungen für alle geplanten Lichtsysteme
- Lageplan der Leuchtenstandorte für den Bestand und alle geplanten Lichtsysteme bei Ersatzneubaumaßnahmen
Abruf
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
Verwendungsnachweis
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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