Klima/2014 Programmteil B) IV. Anlagen und Infrastrukturelle Einrichtungen 4. Komplexe Energieleittechnik oder Gebäudeleittechnik
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Hinweis
Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.“
Überblick
Die Zuwendung berechnet sich auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegenüber dem Ausgangszustand. Die Zuwendungshöhe wird aus einem Betrag von 500 EUR pro Tonne CO2-Minderung pro Jahr multipliziert mit dem für diesen Vorhabensteil geltenden Faktor 2 wie folgt berechnet: Jährliche CO2-Minderung in t * 500 EUR/t * 2
Die maximale Förderhöhe beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei kommunalen Unternehmen kann sich aus beihilferechtlichen Vorschriften ein geringerer Fördersatz ergeben.
Eine Zuwendung nach der RL Klima/2014 darf zudem nur nachrangig zu nationaler Förderung ge-währt werden. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes werden auch Vorhaben der Gebäu-deleittechnik gefördert. In Abhängigkeit der Person des Antragstellers sowie der einzusetzenden Technologie kann die Zuwendung bis zu 52 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Sofern eine Förderung des beantragten Vorhabens nach der Kommunalrichtlinie möglich ist, reduziert sich die maximale Zuwendungshöhe nach der RL Klima/2014 entsprechend.
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 2.500 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig
(Teil D Ziffer III.3 RL Klima/2014.
Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollzogen werden
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Sachausgaben, sofern sie unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind.
Hierzu zählen z. B.:
- Gebäude- und Energieleittechnik und –kontrollsysteme zur Energieverbrauchsüberwachung, -regelung und –steuerung
- Tageslicht- und nutzungsunabhängige Mess- und Steuerungstechnik für Gebäudebeleuch-tung und Anlagen
- Systemintegrierte und –übergreifende Regelungs- und Steuerungstechnik zur Fernüberwachung, zum Datenaustausch sowie zur Datenspeicherung und Visualisierung
- Homogene Systemarchitektur in Anlehnung an VDI 3814 für alle Feldebenen einschließlich Visualisierung
- Einzelraumregelung für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaregelung einschließlich der hierfür notwendigen Bussysteme (z.B. Lon, Bacnet)
- CO2- bzw. mischgaskonzentrationsgeführte Luftmengenregelung, raumtemperaturgeführte Heizungsregelung, taupunktgeführte Kühldeckenregelung
- Soft- und Hardwareleistungen (Feldgeräte bzw. Steuerbaugruppen und anteilige Verkabelung) im Bereich MSR-Anlagen, deren Umsetzung zu einer signifikanten Effizienzverbesse-rung führen
Förderfähig sind darüber hinaus auch Planungsleistungen bis zu einem Anteil von höchstens 20 % der förderfähigen Sachausgaben. Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag.
Wer wird gefördert
kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften und gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften
Maßnahmen in Wohngebäuden werden nicht gefördert.
Was wird gefördert
Gefördert wird der Auf- bzw. Ausbau komplexer Energieleittechnik oder Gebäudeleittechnik einschließlich technischer Infrastruktur für das Energiecontrolling.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_Antrag_Anlage 4-4
61376 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Nur bei kommunalen Unternehmen:
- Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Unterlagen, welche die öffentliche Beteiligung belegen (bspw. Gesellschaftsvertrag, Registerauszug
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der Verfügungsberechtigten
- Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-DE-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 oder
sofern Beihilfe als Umweltschutzbeihilfe gem. Art 36 ff. AGVO beantragt wird: - - - - Kostenberechnung für Referenzanlage
Fachliche Unterlagen
- Kostenberechnung nach DIN 276 mit Verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen mit Vor-druck SAENA SAE_203
- Kostenangebote der Hauptkomponenten (sofern vorhanden)
- Wirtschaftlichkeisberechnung anhand der Kapitalwertmethode gemäß VDI-Richtlinie 6025 gemäß Vordruck der SAENA_204
- Berechnung der jährlichen Kohlendioxid-Emission mit dem Vordruck der SAENA SAE_202
Abruf
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
Verwendungsnachweis
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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