Klima/2014 Programmteil B) II. Konzepte und Instrumente 1. Umsetzungsinstrumente z. B. Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award (eea) oder Kommunales Energiemanagement

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
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Hinweis

Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.

Vom Antragsstopp ausgenommen sind nur Anträge von Kommunen, die bereits am European Energy Award (eea) teilnehmen, die dieses Jahr auditieren und die die Folgeförderung beantragen können.

Antrag stellen

Überblick

Die maximale Förderhöhe beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderfähige Ausgaben für die Teilnahme am eea sind:

  • Jährlicher Programmbeitrag der Kommunen an den deutschen Lizenzgeber
  • Moderations- und Beratungsleistungen externer Berater zur Begleitung des Zertifizierungsprozesses entsprechend der zulässigen Tagewerke
  • Ausgaben für das nationale Audit / Re-Audit bzw. im Falle des GOLD-Audits des internationalen Audits / Re-Audits in Verbindung mit einem nationalen Audit entsprechend der zulässigen Tagewerke

Bemessungsgrundlage sind die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft aufgeführten Ansätze .

Förderfähige Ausgaben für die Unterstützung der Einführung eines KEM sind:

  • Moderations- und Beratungsleistungen des externen Berater entsprechend der zulässigen Tagewerke
  • Personalausgaben für den kommunalen Energiemanager (weitere Informationen/ Anforderungen an die Förderung von Personalausgaben sind im Antragsformular bzw. der Bemessungsgrundlage des SMUL enthalten)
  • Ausgaben für die Beschaffung einer (webbasierten) Software für das Energiecontrolling, einschl. deren Betrieb im beantragten Förderzeitraum

Bemessungsgrundlage sind die vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft aufgeführten Ansätze .

Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.

Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Klima_2014_Antrag_ Anlage 2-1
61372.

Wer wird gefördert

Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften und anerkannte Religionsgemeinschaften; am European Energy Award können nur Städte, Gemeinden und Landkreise teilnehmen

Was wird gefördert

Die Teilnahme (Einführung u. Weiterführung) an dem Zertifizierungssystem European Energy Award (eea) mit dem Ziel der erstmaligen Auszeichnung (Zertifizierung) bzw. einer Re-Zertifizierung. Der Zuwendungszweck gilt grundsätzlich nur als erreicht, wenn eine externe (Re-)Zertifizierung erreicht wurde.

Gefördert wird zudem die Unterstützung der Einführung eines kommunalen Energiemanagmagements.

Ablauf/Verfahren

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Formulare/Downloads

Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

Antrag

Allgemeine Unterlagen

Fachliche Unterlagen für die Teilnahme am eea

  • Berechnung für die eea-Förderung und nach Jahresscheiben aufgeschlüsselter Kostenplan gemäß Vordruck SAENA SAE-201 für die avisierte Projektlaufzeit
  • unbestätigtes Kostenangebot des eea-Beraters zur Durchführung der Moderations- und Be-ratungsleistungen über die avisierte Projektlaufzeit

Ergänzende Unterlagen, sofern der zur Förderung beantragten Teilnahme am eea eine Maßnahme ohne externes Audit / Re-Audit vorangegangen ist:

  • eea-Bericht internes Audit in der letzten gültigen Fassung
  • Energiepolitisches Arbeitsprogramm in der letzten gültigen Fassung

Fachliche Unterlagen für die Unterstützung der Einführung eines KEM

  • nach Jahresscheiben aufgeschlüsselter Kostenplan gemäß Vordruck SAENA SAE-207 für die avisierte Projektlaufzeit
  • Kostenschätzung für zu tätigende Investitionen, sofern diese Bestandteil der Förderung sein sollen (bspw. Anschaffung einer Software)

Abruf

Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".

Verwendungsnachweis

Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.

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