Klima/2014 Programmteil B) II. Konzepte und Instrumente 3. Initialberatungen zum Einstieg in die Thematik Energieeffizienz und Energieeinsparung
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Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr0351 4910 - 4910
0351 4910 - 1788
Hinweis:
Die Förderung nach der RL Klimaschutz – RL Klima/2014 – ist für alle Programmteile der Förderrichtlinie ausgesetzt und eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich.
Überblick
Die maximale Förderhöhe beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aus beihilferechtlichen Beschränken kann der Fördersatz im Einzelfall geringer sein.
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Ausgaben für die Energieberatung durch einen sachver-ständigen Dritten im Umfang von 2 Beratertagen. Ausgaben für die Beratungsleistungen können in Höhe von max. 714 €/brutto als förderfähig anerkannt werden.
Voraussetzungen der Anerkennung der Beratungsleistung ist die Eignung des Beraters. Dieser muss auf der Internetseite Energie-Experte Sachsen der SAENA GmbH in dem für den Antragsteller zutreffenden Bereich gelistet sein. Weitere Hinweise sind im Antragsvordruck enthalten.
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 1.000 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag .
Wer wird gefördert
Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften
Was wird gefördert
Gefördert wird die Initialberatung zum Einstieg in die Thematik Energieeffizienz und Energieeinsparung.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_ Antrag_Anlage 2-3
61374 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Unterlagen, welche das Bestehen des Antragstellers sowie die Legitimation der Handelnden belegen
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der bzw. Verfügungsberechtigten
- Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
- De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 oder - Bei Antragstellung durch Organisation:
Nachweis der Gemeinnützigkeit - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Fachliche Unterlagen
- unbestätigtes Kostenangebot eines Beraters zur Durchführung der Beratungsleistung; der Berater muss auf der Internetseite Energie-Experten Sachsen der SAENA GmbH gelistet sein (nähere Informationen sind in dem Antragsvordruck enthalten)
- Ermittlung der förderfähigen Kosten für die Durchführung einer Initialberatung Effiziente Mobilität gemäß Vordruck >SAENA SAE_209
Abrufunterlagen
siehe Zuwendungsbescheid unter "Mittelabruf"
Verwendungsnachweis
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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