Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Überblick
Aktuelle Informationen zu Neuerungen bei der Umsetzung der Richtlinie Weltoffenes Sachsen:
Engagieren Sie sich für ein weltoffenes Sachsen – wir unterstützen Sie dabei
Sachsen ist ein modernes und weltoffenes Bundesland. Internationalität und Zuwanderung bereichern unsere Heimat. Doch der Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ist auch im Freistaat eine große Herausforderung für Gesellschaft und Politik.
Mit dem Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ unterstützen wir das Engagement von Schulen, Vereinen, Universitäten, Gemeinden mit ihren Unternehmen, Religionsgemeinschaften und freie Träger, die im Freistaat die demokratische Kultur und Grundordnung stärken und die dabei helfen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abzubauen. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Initiativen und Maßnahmen, die sich für Toleranz, den Dialog und Opferhilfe einsetzen. Förderfähig sind vorrangig Sach- und Personalausgaben für Ausstattung, Durchführung und die wissenschaftliche Begleitung der Projekte.
Sichern Sie sich Unterstützung für ein weltoffenes Sachsen – informieren Sie sich hier über das vielfältige Förderangebot.
Der Freistaat unterstützt daher Projekte und Maßnahmen, die
- Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, wie beispielsweise Rassismus und An-tisemitismus, in unserer Gesellschaft abbauen helfen,
- demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern und bürgerliches Engagement motivieren,
- Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierungen fördern und stärken,
- zum interkulturellen und interreligiösen Austausch beitragen,
- Opfer von politisch motivierter Kriminalität qualifiziert beraten und unterstützen,
- Multiplikatoren und Fachkräfte ausbilden, fortbilden und deren Arbeit inhaltlich und methodisch betreuen,
- zu einem lokal oder regional vernetzten Gemeinwesen unter Beteiligung maßgeblicher staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen sowie relevanter Akteure beitragen oder
- durch beratende und wissenschaftliche Begleitung von Projekten eine nachhaltige Entwicklung innovativer Handlungskonzepte initiieren.
Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben für o. g. Projekte und Maßnahmen sowie Ausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich sind.
Allgemeine Hinweise für Antragsteller/Zuwendungsempfänger finden Sie hier (PDF, 132 kB) .
Wer wird gefördert
Träger der jeweiligen Maßnahmen, wie
- eingetragene Vereine und Verbände,
- staatlich anerkannte freie Träger,
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften,
- kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe,
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Ge-bietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist
- Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien,
- Forschungs- und Kultureinrichtungen,
- Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen.
Was wird gefördert
Projekte und Maßnahmen, die die demokratische Kultur in Sachsen fördern, die freiheitliche demokratische Grundordnung stärken und die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:
- Die Projekte werden im Freistaat Sachsen durchgeführt und es nehmen mehrheitlich Einwohnerinnen und Einwohner Sachsens daran teil.
- Im Einzelfall sind Projekte zuwendungsfähig, die außerhalb des Freistaates Sachsen durchgeführt werden, sofern ein besonderer Bedarf dargestellt werden kann und ihre Wirkungsweise im Freistaat Sachsen nachgewiesen wird.
- Die Förderung erfolgt nachrangig zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU- Programme.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Der Antrag ist bei der SAB bis spätestens 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Projekte und Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben. Die Antragstellung von mehr- und überjährigen Projekten ist zum Antragsstichtag 31. Januar ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Das Förderverfahren ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - WOS_Antrag
63522 - WOS_Folgeantrag
63526 - WOS_Mittlerziele_Antrag_Anlage 1
63522-1 - LM_Ausgabenplan_Personalausgaben_Sachausgaben
62991 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Anlage_zum_Antrag_Veranstaltungsplanung
63528 - WOS_Micro_Projekte_Antrag
63523 - WOS_RL_IV_1b_Bildungsfahrten_Antrag
63524 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821
Auszahlung
Verwendungsnachweis
- WOS_Sachstandsbericht zur Projektförderung
61330 - WOS_Verwendungsnachweis
61332 - WOS_Projektdokumentation
61333 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Hinweise
Merkblatt des SMS zur Logoverwendung (PDF, 135 kB)