KfW-Altersgerecht Umbauen
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Auf der Seite Fragen und Antworten zur Coronakrise haben wir für Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.
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Flyer zum KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (PDF, 665 kB)
Investieren Sie in ein barrierefreies Zuhause
Viele haben den Wunsch, im Alter so lange wie möglich unabhängig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dabei ist nur ein sehr geringer Teil des Wohnungsbestands im Freistaat Sachsen altersgerecht ausgestattet.
Mit dem Programm „KfW – Altersgerecht Umbauen“ werden bauliche Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in den Bereichen :
Einbruchschutz
Förderfähig ist der Einbau
- einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie einbruchhemmender Garagentore
- von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie für Fenster- und Fenstertüren
- einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rolläden
- von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktionen
Barrierereduzierung
Förderfähig sind Maßnahmen zur Barrierereduzierung in den Förderbereichen
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung/Überwindung vonTreppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie/ Raumzuschnitt und Schwellenabbau
- Badumbau/ Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus"
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. Ausführliche Informationen sind in der Anlage "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" enthalten.
Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenwohnheime nach § 1 HeimG.
Eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen wird empfohlen.
Wer wird gefördert
Alle, die selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum barrierearm umbauen bzw. die neu barrierereduzierten Wohnraum erwerben wollen.
Was wird gefördert
Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnimmobilien, z.B. Einbau von Aufzügen, Verbreiterung von Türen, Anpassung der Sanitärobjekte und / oder Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Voraussetzungen
Die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ist Voraussetzung.
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Modernisierungsmaßnahme bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Görlitz.
Der Antrag ist elektronisch unter Antragstellung - Baufinanzierung oder unter Verwendung der entsprechenden Antragsvordrucke schriftlich bei der SAB einzureichen.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung:
Schritt 1: Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung .
Schritt 2: Sie füllen den Antrag online aus. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. Nach dem vollständigen Ausfüllen und Abschließen des elektronischen Antrags schicken wir Ihnen eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gemachten Angaben zusammenfasst.
Schritt 3: Den Antrag, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben, müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post mit den weiteren im Antrag benannten Unterlagen (siehe unter „Anlagen - Unterlagen bzw. Nachweise“) an die SAB versenden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Merkblatt KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159) 600 0003884
- Anlage Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen 600 000 3991
- Allgemeine Bestimmungen für Endkreditnehmer
- KfW – Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.
Formulare/Downloads
Antragstellung
für vermietete Wohnimmobilien
- Wohnungsbau_Antrag_Vermietete Förderobjekte
69013 - Wohnungsbau_Anlage _Antrag_Beschreibung Grundstück und Gebäude
69013-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - KfW-Altersgerecht Umbauen_Beratungsformular zum Antrag (159)
- KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - KMU-Informationsblatt
60300 - GWG und Abgabenordnung_Infoblatt
65222 - Weitere erforderliche Unterlagen stimmen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern des Bereichs Mietwohnungsbau ab.
für selbstgenutzte Förderobjekte
- Produktfinder - Baufinanzierung
- Antragstellung - Baufinanzierung
- Wohnungsbau_Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum
69009 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - SCHUFA_Informationsblatt
0095
- Nachweis der Identität
Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich gegenüber der SAB zu identifizieren: -
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeiter der SAB,
- Nutzen des für Sie kostenlosen POSTIDENT_Coupon
0017 in einer Filiale der Deutschen Post AG oder - Identifikation durch einen zuverlässigen Dritten wie z. B. Notare (siehe VD60311 ).
- KfW-Altersgerecht Umbauen_Beratungsformular zum Antrag (159)
- GWG und Abgabenordnung_Infoblatt
65222
Mittelabruf
Verwendungsnachweis
- Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis)
61248 - Darlehen_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung
61249x - Bestätigung nach Durchführung
- Fachunternehmerbestätigung FB 1
600 000 3885 - Fachunternehmerbestätigung FB 2
600 000 3886 - Fachunternehmerbestätigung FB 3
600 000 3887 - Fachunternehmerbestätigung FB 4
600 000 3888 - Fachunternehmerbestätigung FB 5
600 000 3889 - Fachunternehmerbestätigung FB 6
600 000 4222 - Fachunternehmerbestätigung FB 7
600 000 3891 - Fachunternehmerbestätigung Einbruchschutz
600 000 4223
Anschlussfinanzierung
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4920
0351 4910-21015