eHealthSax - Teil A - Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen
Kontakt
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Für Fragen zu inhaltlichen Fördergegenständen kontaktieren Sie bitte
Frau Henke (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
0351 5645-6358Jacqueline.Henke@sms.sachsen.de
Überblick
Zum 28. März 2019 wurde die Förderung nach der bisherigen Richtlinie eHealthSax 2017/18 in die novellierte Richtlinie eHealthSax als Teil A „Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen“ aufgenommen. Näheres hierzu erfahren Sie im nachfolgenden Text.
Sie können Ihre Förderanträge jeweils bis zum 31. März bei der SAB stellen.
Förderanträge, die gemäß der vorangegangenen Richtlinie eHealthSax 2017/18 eingereicht wurden, werden übernommen.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger.
Im Rahmen von Kooperationen mit den o. g. medizinischen Einrichtungen können auch sonstige juristische Personen gefördert werden.
Was wird gefördert
Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern. Dazu gehören insbesondere:
- Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen,
- patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,
- Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen.
Es handelt sich um Projekte, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden und für die Umsetzung nicht länger als drei Jahre benötigen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die SAB prüft Ihren Förderantrag, Ihre Auszahlungsanträge sowie den Verwendungsnachweis und zahlt die Zuwendung aus.
Verfahrensablauf
Förderanträge werden bei der SAB gestellt. Die Förderanträge können jeweils bis zum 31. März gestellt werden.
Die SAB bewertet die Förderanträge im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Die Auswahl der Projekte erfolgt im Wettbewerb untereinander. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz setzt eine Jury ein, die sowohl die klinischen und technischen Aspekte als auch die gesellschaftliche Bedeutung und den Transferaspekt des Projektes beurteilt. Zugrunde gelegt werden u. a. die Kriterien Versorgungsbezug, Patientenorientierung, intersektorale Zusammenarbeit, Interoperabilität, Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf der Grundlage Ihres Auszahlungsantrages, dessen Bestandteil eine Belegliste mit abgerechneten Ausgaben ist.
Die Verwendung der Zuwendung muss nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Projektende bei der SAB eingereicht werden. Bei mehrjährigen Projekten muss ein Zwischenverwendungsnachweis jeweils zum 30. April vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Hinweise für Regelungen zur Zusammenarbeit der Partner bei Verbundprojekten
De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
KMU-Informationsblatt
60300
Formulare/Downloads
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Antrag
- eHealthSax_Förderantrag_Teil A
64231 - Dem Förderantrag müssen Sie eine Kurzbeschreibung des Projektes beifügen. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Erstellung einer Kurzbeschreibung (PDF, 251 kB) .
- Finanzierungsnachweis
60261 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - KMU-Bewertung SAB-Vordruck Nr. 60314 , 60314-1 (mehr dazu im Informationsblatt KMU, SAB-Vordruck Nr. 60300 )
Auszahlung
- Landesmittel_ Auszahlungsantrag
61580 - Belegliste_verkürzt
61388 - FiAG_Abrechnung Personalausgaben_Belegliste
60234 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609
Verwendungsnachweis
- Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308 - eHealthSax_Verwendungsnachweis
64240 - Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise .
Logos zum Download
Kontakt
Frau Henke (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
0351 5645-6358
Jacqueline.Henke@sms.sachsen.de