Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt
Überblick
Profitieren Sie von unseren Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
Unternehmen im Freistaat Sachsen investieren zahlreich sowohl in den traditionellen landwirtschaftlichen als auch in den landwirtschaftsnahen Bereichen.
Mit dem Programm „Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt“ wollen wir diese Entwicklung langfristig unterstützen und fördern. Dazu bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) zinsgünstige Darlehen an. Das ermöglicht Ihnen günstige Finanzierungen
- von Unternehmenskäufen und -übernahmen sowie zur Abfindung weichender Erben,
- von Investitionen in Gebäude, Maschinen oder erneuerbare Energien
- von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und
- zum Erwerb von Tieren, landwirtschaftlichen Flächen und Betriebsmitteln.
Das Programm setzt sich aus sechs Programmteilen zusammen. Die jeweiligen Programmbedingungen finden Sie unter dem Reiter „Ablauf/Verfahren“.
Bereich Landwirtschaft:
- "Wachstum" (z. B. Maschinenkauf, Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden und technischen Anlagen)
- "Nachhaltigkeit" (z. B. Energieeffizienzsteigerung, Emissionsminderung, Ökologischer Landbau)
- "Liquiditätssicherung" (z. B. Betriebsmittel für die im Frühjahr 2017 durch Frühjahrsfröste betroffenen Landwirtschafts- und Weinbauunternehmen)
- "Produktionssicherung" (z. B. Flächenerwerb, Unternehmenskäufe und –übernahmen, Abfindung weichender Erben, Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen)
Bereich Agrar- und Ernährungswirtschaft:
- "Wachstum und Wettbewerb"(z. B. Grundstückserwerb, Maschinenkauf, Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen)
Bereich Erneuerbare Energien:
- "Energie vom Land" (z. B. Biogasanlagen, Photovoltaik, Windkraftanlagen, Bürgerwindparks)
Für Junglandwirte (bis 41 Jahre) gelten die Topkonditionen der LR für Darlehen zur Liquiditätssicherung und für Vorhaben in den Bereichen Wachstum, Nachhaltigkeit, Produktionssicherung, Energieeffizienz sowie Erneuerbaren Energien.
Wer wird gefördert
Unternehmen der Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, des Wein- und Gartenbaus sowie im ländlichen Raum tätige Unternehmen der Energieerzeugung.
Was wird gefördert
Hofübergaben, Unternehmensübernahmen, Investitionen an Gebäuden und Technik, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Investitionen in Erneuerbare Energien sowie Betriebsmittel zur Sicherung der Liquidität.
Voraussetzungen
Der Finanzierungs- und Beihilfeantrag sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung bzw. der Beginn der Maßnahme. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn.
Das Unternehmen ist ein kleines bzw. mittleres Unternehmen im Sinne der Definition der EU-Kommission. Andernfalls können nur beihilfefreie Konditionen angeboten werden.
Die in den Programmteilen geltenden Beihilfeobergrenzen werden nicht überschritten.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Die Finanzierung wird im Rahmen von Bankenkonsortien über die Hausbank gewährt. Sofern Ihre Hausbank keine oder keine vergleichbaren Konditionen anbietet, können Sie Ihren Antrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einreichen.
Informationen für Hausbanken finden Sie hier .
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB.
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- LR-InvestD Allgemeine Kreditbedingungen (EKN)
000075 - Programmbedingungen "Wachstum"
- Programmbedingungen "Nachhaltigkeit"
- Programmbedingungen "Liquiditätssicherung"
- Programmbedingungen "Produktionssicherung"
- Programmbedingungen "Wachstum und Wettbewerb"
- Programmbedingungen „Energie vom Land (255 / 256)“
- Nachhaltige Investitionen (PDF, 114 kB)
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten gemäß Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören z.B. die Bereitstellungszinsen, die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes oder die Versicherung des Gebäudes.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Weitere Informationen
Antrag
Allgemein
- Landwirtschaft_ Erneuerbare Energien_ Darlehen_Antrag
60585 - Kontovollmacht_Bank
64662 - Unterschriftenblatt
64663
Beihilfen
LRB-InvestD_Beihilfeantrag
000200
LRB-InvestD_Kumulierungserklärung
000103
Wichtiger Hinweis: Bei Beantragung eines Förderzuschusses der LR für die Programme “Wachstum”, “Nachhaltigkeit” sowie “Wachstum und Wettbewerb” muss vor Vorhabensbeginn der Beihilfeantrag bei der SAB vorliegen.
Natürliche Personen
- Selbstauskunft
60020x - Nachweis der Identität entweder durch a) persönliche Legitimation mittels Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gegenüber einem SAB-Mitarbeiter oder b) Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Beteiligungen
60026x - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Nicht-natürliche Personen
- Vereinfachte melderechtliche KMU-Selbsterklärung
63521 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
65222-1
Zusätzlich bei PV-Anlagen
Zusätzlich bei Darlehen zur Liquiditätssicherung
- Nachweis des Ergebnisrückgangs um mind. 30 % im betroffenen Betriebszweig
Weitere Antragsunterlagen erhalten Sie bei der SAB. Nutzen Sie dazu bitte die angegebenen Kontakte.
Mittelabruf
- Auszahlungsantrag
64680