Technologiegründerstipendium - Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft
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Überblick
Flyer zum Technologiegründerstipendium (PDF, 702 kB)
Flyer des Staatsministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr (PDF, 2 MB)
Publikation Technologiegründerstipendium des Freistaates Sachsen
Ziel dieser Förderung ist es, Sie als Gründer eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich durch die Gewährung eines personengebundenen Stipendiums zu unterstützen. Die Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen.
Wer wird gefördert
Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien sowie praktizierendes oder ehemaliges wissenschaftliches Personal, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen und Gründerteams unter bestimmten Bedingungen. Der Haupt- oder Nebenwohnsitz muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
Was wird gefördert
Die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich durch die Gewährung eines personengebundenen Stipendiums.
Voraussetzungen
Ziel des Gründungsvorhabens muss die Gründung eines innovativen Unternehmens sein. Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15% seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
Das Gründungsvorhaben muss dabei als Hauptgeschäftsgrundlage und mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
- technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschl. Fertigung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll
- neuartige innovative Dienstleistungen mit hohem Kundenutzen und deutlichen Alleinstellungsmerkmalen am Markt.
Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen nehmen.
Antragsberechtigt sind:
- Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und
- Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens 2 Personen sind und
- zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
-
- Studierende,
- Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie, deren Abschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt,
- wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen,
- ehemaliges wissenschaftliches Personal, deren letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule, Berufsakademie -bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt,
- Unabhängig von der zeitlichen Einschränkung auf 10 Jahre ist eine Förderung möglich, wenn der Zuwendungsempfänger eine leitende Aufgabe im Team übernimmt.
- Es können max. 3 Mitglieder eines Gründerteams gefördert werden. Die Zuwendungsempfänger müssen dabei über unterschiedliche Fachkompetenzen verfügen oder unterschiedliche Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen.
- Mitglieder von Gründerteams mit mehrheitlich Studierenden werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Weitere Voraussetzungen
- Das Unternehmen darf im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
- Die Gründung des Unternehmens soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgen.
- Mindestens einer der Gründer muss nachweisbar über kaufmännische Kenntnisse verfügen.
- Bei dem zu gründenden Unternehmen muss es sich um ein Kleinst- oder kleines Unternehmen (KMU-Definition) handeln.
- Die Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden, eine Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen
- Eine Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn neben der Arbeit am Gründungsvorhaben andere entgeltliche Tätigkeiten durchgeführt werden.
- Gründungen in freiberufliche Tätigkeiten, wie insbesondere von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern oder Unternehmensberatern.
- Personen, die eine Leistung nach § 137 SGB III – Arbeitsförderung/Arbeitslosengeld, in Verbindung mit §§ 93, 94 SGB III - Gründungszuschuss - oder § 7 SGB II – Arbeitslosengeld II - , in Verbindung mit § 16 b SGB II - Einstiegsgeld - in Anspruch nehmen.
- Antragsteller, die zeitgleich eine Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BaföG), einem anderen Stipendium, einem Beschäftigungsverhältnis, eine andere Förderung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes erhalten.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Unternehmensgründung soll innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgen.
Über die ersten 6 Monate ist ein Zwischennachweis zu führen. Der Nachweis besteht aus einem Zwischenbericht, einer Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit des gegründeten Unternehmens und einem Nachweis über den Zwischenstand des Vorhabens. Der Nachweis über den Zwischenstand des Vorhabens ist von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Gründerinitiative nach Teil B dieser Förderrichtlinie zu erstellen. Hieraus muss ersichtlich sein, dass die Gründer ihr Geschäftsmodell und die weitere Umsetzung vorgestellt haben und die IHK oder die Gründerinitiative eine positive Umsetzungsprognose abgegeben hat.
Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist ein Verwendungsnachweis (Sachbericht) zu führen.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Gründung des innovativen Unternehmens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt.
Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 1 Jahr.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Unternehmergeist und innovativen Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 27. Oktober 2017
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Technologiegründerstipendium _Antrag
60759 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Zwischennachweis
- Technologiegründerstipendium_Zwischennachweis mit Tätigkeitsnachweis
63170 - Technologiegründerstipendium _Zwischennachweis
63167
Verwendungsnachweis
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
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