Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)
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Überblick
Informationsblatt des SMWA (PDF, 50 kB)
Unterstützen Sie Jugendliche bei der Berufsausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft
Die Inhalte von Ausbildungsberufen sind in der heutigen Zeit vielgestaltig und anspruchsvoll. Nicht jeder Ausbildungsbetrieb deckt alle Inhalte der Ausbildungsordnung im eigenen Unternehmen ab.
Mit dem Förderprogramm „Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen“ unterstützen wir Projekte, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten. Erst dadurch wird es Auszubildenden ermöglicht, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen.
Unterstützen Sie als Bildungsträger Auszubildende bei ihrer beruflichen Entwicklung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Neue Förderkonditionen ab 01.08.2020:
Ab dem 01.08.2020 treten höhere Pauschalen je Teilnehmer und Lehrgang in Kraft
Cluster 1 - 253 EUR
Cluster 2 - 370 EUR
Cluster 3 - 477 EUR
Wer wird gefördert
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen)
Was wird gefördert
Die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die die betriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen ergänzen und vertiefen
Voraussetzungen
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein (PDF, 98 kB) .
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare über die nach Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. 6 Wochen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Berufl-Bild_Antrag_ Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
60753 - ESF-Berufl-Bild_Antrag Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft_Anlage 1
60753-1 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015