JobPerspektive Sachsen (I.) Berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten
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Überblick
Hinweis
Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Gefördert wird:
Gefördert wird die Berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten durch Vermittlung von auf dem regionalen Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen.
Wer wird gefördert
Träger (diese können natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen sein)
Was wird gefördert
Berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind in den Förderbausteinen geregelt. Diese sind noch nicht verfügbar.
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Förderung erfolgt entsprechend den Bekanntmachungen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die auf dieser Internetseite veröffentlicht sind.
Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird anhand eines aussagekräftigen Projektvorschlages vorgeprüft (VD 60716) .
Die genauen inhaltlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte:
- der Förderkonzeption (PDF, 478 kB) ,
- der Anlage 1 zur Förderkonzeption (PDF, 349 kB) ,
- der Anlage 2 zur Förderkonzeption (PDF, 85 kB) ,
- der Anlage 3 zur Förderkonzeption (PDF, 1 MB) ,
- der Anlage 4 zur Förderkonzeption (PDF, 134 kB) .
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung werden Ihnen an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_JobPerspektive Sachsen
62060
ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_JobPerspektive Sachsen
62059
ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031
Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
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