Promotionen
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Überblick
Promotionen finanziell unterstützen
Wer sich für eine Promotion entscheidet, stellt sich auch häufig die Frage der Finanzierung.
Damit sich junge Forscherinnen und Forscher voll auf ihre wissenschaftliche Arbeit konzentrieren können, unterstützen wir Hochschulen im Rahmen der Förderung von Promotionen dabei, diese finanziell zu ermöglichen.
Gefördert werden Industriepromotionen, Landesinnovationspromotionen sowie Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere in Form eines monatlichen Zuschusses zum Lebensunterhalt der Promovenden.
Unterstützen Sie Promotionen und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot für Hochschuleinrichtungen.
Nächster Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Mai 2019 (Start der Vorhaben 4. Quartal 2019).
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Abs. 1 SächsHSFG
Was wird gefördert
Gefördert werden:
- Industriepromotionen
- Landesinnovationspromotionen
- Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere
- Promotionen, die eine Kombination aus Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere sind
- Industriepromotionen weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und sächsischer Hochschulen auf. Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 800,00 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich. Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Dritten und dem Antragssteller, die eine entsprechende Zusage der beteiligten Dritten enthält, ist mit der Antragstellung vorzulegen.
- Bei Landesinnovationspromotionen wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Für die Förderung von Landesinnovationspromotionen ist mit der Antragstellung eine Begründung des Antragstellers zum besonderen Interesse des Freistaates Sachsen am Forschungsthema und zu den erwarteten Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt vorzulegen.
- Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Bei der Förderung von Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere werden als familienbedingt Unterbrechungen von mindestens neun Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angesehen.
- Bei Promotionen, die eine Kombination aus Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere sind, ist die Einhaltung der Förderbestimmungen jeweils beider Promotionsformen nachzuweisen.
Gefördert werden Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen. Die einzelnen Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden. Die aufgeführten Promotionsformen können auch im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren gemäß § 40 Abs. 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein (PDF, 319 kB) .
Nähere Informationen zu den Qualifizierungsleistungen finden Sie
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Vor Antragstellung ist eine Projektskizze in Form eines Gesamtvorhabens, das alle Promotionen, für die eine Förderung beantragt wird, nach wissenschaftlich-inhaltlichen Kriterien bewertet, einzureichen. Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen für die nächste Förderrunde ist der 15. Mai 2019 (Start der Vorhaben 4. Quartal 2019).
Der Projektvorschlag sollte nicht mehr als 5 Seiten umfassen und ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Das SMWK ist Fachstelle.
Bei Förderwürdigkeit des Vorhabens, werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann auf eigenes Risiko begonnen werden, wenn der Posteingang des Antrages bei der SAB schriftlich bestätigt wurde. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020 (RL ESF Hochschule und Forschung 2014 bis 2020) vom 13. April 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-SMWK-Interessensbekundung für Antrag Promotionsstipendium_Deckblatt
61018 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835
Abruf/ Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - ESF-SMWK_Promotionsstipendien _Struktur_Sachberichte
60814 - ESF-Projekte_Sachbericht FZR 2014-2020
60881 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_Promotionsförderung
62048 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_Nachwuchsforscher _Promotionsförderung
62045 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
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