Duale Berufsausbildung (D.) Vorrang für duale Ausbildung
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Überblick
Wir fördern die duale Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener
Die duale Berufsausbildung in Sachsen ermöglicht dem Fachkräftenachwuchs eine solide Ausbildung und Qualifikation. Doch nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung bleiben jedes Jahr Ausbildungsstellen unbesetzt.
Mit unserem Förderprogramm „Vorrang für duale Berufsausbildung“ unterstützen wir junge Menschen mit Startschwierigkeiten dabei, ihre Chancen auf eine betriebliche Ausbildung zu verbessern. Die Teilnehmer werden bei der Ausbildungsplatzsuche individuell unterstützt und nach erfolgreichem Übergang in die betriebliche Berufsausbildung weiter begleitet.
Ermöglichen Sie Jugendlichen eine duale Berufsausbildung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Unterstützt werden sollen auch Auszubildende mit Problemen, die einen erfolgreichen Abschluss der bereits begonnenen betrieblichen Ausbildung gefährden und deren Ausbildungsbetriebe, die Unterstützung bei der Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit individuellen Problemen benötigen.
Ihren Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier (PPTX, 366 kB) .
Wer wird gefördert
Träger (dies können natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen sein)
Was wird gefördert
Gefördert werden
Vorhaben, die in Ergänzung zu bestehenden Angeboten der Bundesagentur für Arbeit und der Träger der Grundsicherung sowie zu Bundesprogrammen junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen oder individuellen Problemlagen auf dem Weg in die und/oder während der betrieblichen Ausbildung begleiten und Betriebe bei Problemen mit der Ausbildung dieser jungen Menschen unterstützen.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Juli 2018. (PDF, 44 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Die Auswahl der Projektträger erfolgt in einem einstufigen Auswahlverfahren. Für das Auswahlverfahren ist ein Projektantrag einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht die Software PRANO auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Den hierfür benötigten Login erhalten Sie nach Beantragung der Freischaltung einer Antragshülse von der SAB (Vordruck 60800 ).
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
Die Projektanträge können bis zum 28. September 2018 (Posteingang) bei der SAB eingereicht werden.
Nach der Auswahlentscheidung erhalten die Träger der ausgewählten Projektanträge von der SAB eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf "Meilenstein Duale Ausbildung - Individuelle Wege zum Ziel" nach Vorhabensbereich D Nummer 1.1 der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 24. Juli 2018 (PDF, 44 kB)
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - ESF-Projekte_Negativerklärung _Vorrang für duale Ausbildung
60858
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt „Indikatoren“.
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - Nachweis_teilnehmerbezogene _Aufwandsentschädigung in ESF-Vorhaben
61012 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_Vorrang für duale Ausbildung
62058 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_ Austritt aus Maßnahme_VdA
62088 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015