Sie planen kommunale Investitionen?
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Wenden Sie sich bei Fragen gern an uns:
Sächsische Kommunen sind wichtige Partner – nicht nur für hiesige Unternehmen. Die Gemeinden haben großen Einfluss auf die Standortbedingungen und bestimmen damit letztlich die regionale wirtschaftliche Struktur erheblich mit. Die SAB fördert Ihre kommunalen Investitionen sowie Ihre kommunalen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen und damit auch die Finanzierung der Infrastruktur und der Rahmenbedingungen in Sachsen.
Infrastruktur
Ob Schulen, Sportstätten oder kommunale Projekte - im Bereich der Infrastrukturförderung stehen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen im lokalen und regionalen Raum im Fokus.
Lebendige Zentren (LZP)
Wir fördern den Erhalt und die Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
Wir fördern den sozialen Zusammenhalt im Quartier.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)
Wir fördern Wachstum und Erneuerung im Quartier.
Brachenberäumung (Landesbrachenprogramm)
Mit der Zuwendung aus dem Programm zur Brachflächenrevitalisierung (Landesbrachenprogramm) soll eine nachhaltige kommunale Entwicklung unterstützt werden sowie bauliche Missstände, Gefahrenquellen und Umweltschäden beseitigt und damit Abwertungstendenzen für das Gebiet gestoppt werden.
Brücken in die Zukunft
Gefördert werden Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur. Für das Budget „Bund“ und das Budget „Sachsen“ werden unterschiedliche Förderschwerpunkte gesetzt. Es gelten abweichende Fristen und Bestimmungen.
Digitale Schulen
Im Förderprogramm RL Digitale Schulen werden Maßnahmen an Schulen und auf Schulgeländen gefördert, die zur Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen dienen.
Integrierte Brachflächenentwicklung
Die Nutzbarmachung brachgefallener oder brachliegender Flächen, insbesondere Abbruch, Entsiegelung und Beräumung der Flächen verbunden mit der Inwertsetzung und Wiederzuführung der sanierten Brachflächen in den Flächenkreislauf.
Integrierte Stadtentwicklung
Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes in benachteiligten Städten und Stadtquartieren.
Kommunal- und Vorfinanzierung
Gefördert werden Neuinvestitionen, die Umschuldung von Darlehen und Vor-, Zwischen-, Ergänzungs- oder Endfinanzierungen von Maßnahmen.
Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung (MSE)
Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung sind insbesondere Bau- und Ordnungsmaßnahmen mit neuartigen Systemansätzen zur Stadt- und Regionalentwicklung. Für das Jahr 2020 werden Modellvorhaben nach der Nummer 4.5 der RL Städtebauliche Erneuerung ausgeschrieben.
Pauschalförderung von Krankenhäusern
Ziel der Pauschalförderung ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte und humane Versorgung der Bevölkerung in leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftlichen Krankenhäusern sicher zu stellen.
Schulinfrastrukturverordnung
Der Freistaat Sachsen gewährt zweckgebundene Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur.
Schulische Infrastruktur
Gefördert werden die Schaffung und Erhaltung der schulischen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen, die durch die Steigerung der Energieeffizienz erzielt wird.
Schulische Infrastruktur (energieeffizienten Investitionen)
Zweck der Förderung ist die Reduzierung der CO2-Emissionen von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen, die durch die Steigerung der Energieeffizienz erzielt wird.
Sportstättenförderung
Gefördert werden die Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie der Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten. Die Beschaffung von Sportgeräten im Rahmen der Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung auf Grund baulicher Veränderungen.
VwV Invest Schule
Unterstützt werden Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für die Sanierung, Erweiterung und den Umbau von Schulgebäuden.
Öffentliche Trinkwasserversorgung
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in ländlichen Gebieten.
Aktive Stadt-und Ortsteilzentren
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden unter anderem Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Baumaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen.
Kleinere Städte und Gemeinden
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden intensive Maßnahmen zur Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge.
Soziale Stadt
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden investive städtebauliche Maßnahmen, die der Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten dienen, welche erheblich benachteiligt sind und deshalb einen besonderen Entwicklungsbedarf aufweisen.
Stadtumbau – Aufwertung und Rückbau
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert wird die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Anpassung der Städte an die demografische Entwicklung.
Städtebaulicher Denkmalschutz
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden Sicherung und Erhaltung von historisch wertvollen Altstadtbereichen, welche in Struktur und Funktion bedroht sind. Schwerpunkt sind mittelalterliche Stadtkerne sowie sonstige Siedlungsbereiche mit denkmalwerter Bausubstanz und besonderer stadtbaugeschichtlicher Bedeutung.
Zukunft Stadtgrün
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Es werden Maßnahmen der Anlage, Sanierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung der Lebens- und Wohnqualität gefördert.
Modernisierung und Sanierung
Die Förderprogramme decken vom investiven Beitrag zu Integrationsprojekten über Maßnahmen der Abwasserentsorgung bis hin zu Lösungen rund um barrierefreies Wohnen ein breites Spektrum kommunaler Investitionen ab.
Förderrichtlinie Klimaschutz
Förderung der klima- und energiepolitischen Ziele des Freistaates Sachsen in der Region, um langfristig CO2-Emissionen zu senken sowie CO2-Einsparpotentiale zu erschließen.
Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung
Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Energieversorgung in der Region für die Zukunft zu rüsten. Dazu fördern wir Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien, von Energiespeichern sowie intelligenten Netzen.
Aufzugsanlagen Mietwohngebäude
Wir unterstützen Sie bei der Verbesserung des Wohnungsangebotes durch vertikale Erschließung von bestehendem Mietwohnraum im Rahmen der Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels und zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Wohnungsleerstand.
Investitionen Teilhabe
Gefördert werden der Neubau, die Sanierung und Modernisierung sowie der Erhalt von Einrichtungen für behinderte Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Gefördert werden der Erhalt und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier
Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen
Die Förderung steht für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich, zur Verfügung.
Landesprogramm Rückbau Wohngebäude
Gefördert wird der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden im Rahmen einer Einzelprojektförderung.
Private Kleinkläranlagen (SWW/2016)
Gefördert werden Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft, um die dezentrale Abwasserentsorgung im ländlichen Raum umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten.
Stromspeicher mit/ohne Ladestation
Gefördert werden dezentrale Stromspeicher, die mit einer Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sind sowie damit kombinierte Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Öffentliche Abwasserentsorgung (RL SWW/2016)
Gefördert werden Vorhaben der Abwasserbeseitigung, um insbesondere im ländlichen Raum unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und durch Abwasserreinigung zu einem Gewässerzustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie beizutragen.
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Gefördert wird die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten, d.h. der notwendige Umbau von Gebäuden sowie Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten, die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen.
Eingliederungshilfe
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen sehr differenzierte Unterstützung. Gefördert werden der Bau, die Sanierung und Modernisierung sowie der Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen und die barrierefreie Gestaltung.
Landesprogramm Flüchtlingswohnungen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, die als Wohnraum für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge geeignet sind.
Private Kleinkläranlagen (SWW/2009)
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft, um die dezentrale Abwasserentsorgung im ländlichen Raum umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten.
Öffentliche Abwasserentsorgung (RL SWW/2009)
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden Vorhaben der Abwasserbeseitigung, um insbesondere im ländlichen Raum unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und durch Abwasserreinigung zu einem Gewässerzustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie beizutragen.